Photovoltaikversicherungen

Zielgruppe

Die Betreiber-Haftpflichtversicherung ist für jeden notwendig, der entweder auf dem eigenen Dach oder auf einem fremden Dach oder einer Freifläche eine Photovoltaikanlage betreibt. Schäden durch Photovoltaikanlagen sind zwar selten, aber dennoch können so hohe Schäden entstehen, dass sie existenzbedrohend werden können. Durch das gute Verhältnis zwischen den Kosten und dem Nutzen der Betreiberhaftpflicht, lohnt sich der Abschluss auf jeden Fall.

 

Versicherbare Risiken

Die Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab, für die der Betreiber gegenüber Dritten haften muss. Das umfasst folgende Schäden:

Personenschäden

Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden an Personen auf, die sich durch die Photovoltaikanlage ergeben. Das kann zum Beispiel die direkte Einwirkung durch Splitter einer berstenden Glasabdeckung sein, aber auch durch einen elektrischen Schlag oder ähnliche Situationen.

 

Sachschäden inklusive Allmählichkeitsschäden

Sachschäden, die durch eine Photovoltaikanlage entstehen können, sind etwa Schäden an Fahrzeugen, die durch herunterfallende Module oder Modulteile entstehen. Sogenannte Allmählichkeitsschäden umfassen etwa Schäden an Dächern, die zum Beispiel durch allmählich eintretende Feuchtigkeit entstanden sind. Ist die Anlage auf einem fremden Dach installiert, müssen sogenannte Mietsachschäden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Das könnte zum Beispiel der Schaden am fremden Dach sein, der sich im Brandfall ergibt.

 

Einleitungsschäden

Zudem können sich Schäden für den Netzbetreiber durch fehlerhafte Wechselrichter oder Ähnliches ergeben. Die Betreiber-Haftpflichtversicherung deckt auch die Schäden ab, die vom Netzbetreiber geltend gemacht werden können.