Unfallversicherung

Was genau ist unter einem Unfall zu verstehen?

Ob Sturz, Stoß oder Schlag: Viele Ereignisse haben einen negativen Einfluss auf die eigene Gesundheit. Damit die Unfallversicherung leistet, muss es sich um einen Unfall handeln.

Defi­ni­tion Unfall

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

Jedes einzelne Merkmal ist dabei von Bedeutung:

Plötzlich. Das Ereignis ist in einem kurzen Zeitraum eingetreten. Führte eine längere Vorgeschichte zur Schädigung, gilt dies nicht als Unfall.

Von außen auf den Körper wirkend. Es wirken mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte auf den Körper ein. Hierzu zählen auch Eigenbewegungen und unbeabsichtigte Stürze. Hat der Unfall eine organische Ursache, beispielsweise ein Herzinfarkt oder Schlaganfall, dann ist dies kein Unfall.

Ereignis. Damit ist entweder menschliches Handeln gemeint (Stoßen, Schlagen, Fallen) oder eine Naturkraft (Wind, Feuer, Eis).

Durch. Es gilt das Prinzip der Kausalität. Das Ereignis führt unmittelbar zur Beeinträchtigung der Gesundheit.

Unfreiwillig. Dieses Merkmal bezieht sich auf die Schädigung, nicht auf das Ereignis. Dadurch werden Selbstverstümmelung oder Selbstmord ausgeschlossen, nicht aber Verletzungen aufgrund von Notwehr, Rettungseinsätzen oder fahrlässigem Handeln

Gesundheitsschäden. Es geht allein um die Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, die ärztlich festgestellt werden muss. Psychische Störungen sind bei der Unfallversicherung ausgeschlossen. Ebenso alle Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

 

Wer benötigt eine private Unfallversicherung?

•             Angestellte sind nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert. Nur mit einer privaten Unfallversicherung sind Angestellte auch in der Freizeit abgesichert – weltweit und rund um die Uhr.

•             Hausfrauen/Hausmänner erhalten keine Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber gerade im Haushalt lauern zahlreiche Gefahren. Für Hausfrauen und Hausmänner ist es daher besonders wichtig, sich mit einer privaten Unfallversicherung zu schützen.

•             Selbstständige und Freiberufler sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Nur die private Unfallversicherung bietet die Möglichkeit, einen Unfallschutz zu erhalten.

•             Kinder haben ein hohes Risiko. Kinder, die noch nicht im Kindergarten sind, haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Zudem sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu gering. Die private Unfallversicherung ist daher der richtige Weg zur umfassenden Absicherung.