Abdeckung von selbst verursachten Sach- und Personenschäden
Im Schadensfall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Und zwar solange, bis Sie die vollständige Summe ersetzt haben. Da gerade bei Personenschäden die Zahlungsforderungen schnell sehr hoch ausfallen, bleiben Sie im Zweifelsfall ein Leben lang zur Zahlung verpflichtet.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt an Ihrer Stelle für den Schaden auf. Wenn sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, zahlen Sie nur die vereinbarte Summe selbst.
Bei begründeten Ansprüchen übernimmt die Privathaftpflichtversicherung folgende Leistungen:
Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Gegenstände beziehungsweise die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz.
Kosten für Folgeschäden (Nutzungsausfall des Gegenstandes).
Kosten für Bergung und Behandlung verletzter Personen.
Kosten für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und ebenso die Kosten für lebenslange Renten bei bleibenden Schäden.
Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?
wer als Fußgänger, Radfahrer oder Skater am Straßenverkehr teilnimmt
wer minderjährige Kinder hat
wer als Mieter oder Eigentümer in einer Immobilie wohnt
wer für das Räumen von Schnee auf dem Gehweg verantwortlich ist
wer Sport treibt
wer im Ausland Urlaub macht