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Finanzierungsarten
§Arbeitgeberfinanziert §Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanziert, inkl. der Möglichkeit der Umwandlung von „Vermögenswirksamen Leistungen“)
§Mischfinanziert (AG + AN-finanziert)
Entgeltumwandlung mit Direktversicherung Besonderheit der arbeitnehmerfinanzierten bAV
§Arbeitnehmer & Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil des Lohns in die BAV eingezahlt wird
§Es wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abgeschlossen
§Abbuchung sieht der Arbeitnehmer auf seiner Lohnabrechnung
§Arbeitgeber verpflichtet sich, den Betrag an den Träger/Versicherer zu zahlen
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| Vii-GmbH Ettlingen | ||||||||||||||||